PUR-Abo-Modell
Jeder Publisher – ob Groß oder Klein – ist verpflichtet, Website Besucher::innen nach Consent zu fragen. Für die Nutzerexperience ist das suboptimal, wenn auch inzwischen gelernt beim Aufrufen von Websites. Für Publisher steht aber oft die wirtschaftliche Frage der Rentabilität dahinter. Nur für Nutzer:innen, die ihre Zustimmung entsprechender Cookies geben, steht die Werbewelt offen und damit die Finanzierung der Seite mittels Werbebanner.
Welche alternative Möglichkeiten es gibt, zeigen wir unseren Kund:innen bei der Verwendung eines PUR-Abo-Modell auf. Gemeinsam mit unserem Partner contentpass helfen wir Publishern so, den klassischen Consent-Banner in jedem Fall gewinnbringend einzusetzen.
Über contentpass
Die Content Pass GmbH ermöglicht es Publishern, ihren Content ohne Tracking, Werbebanner oder Videowerbung anzubieten. Website-Besucher:innen erhalten hierbei über den Consent Banner die Möglichkeit, die Inhalte mit Tracking und Werbeanzeigen zu konsumieren oder aber per Abonnement entsprechend tracking- und werbefrei. Die Publisher profitieren durch die garantierte Monetarisierung ihrer Reichweite.
Was ist ein PUR-Abo-Modell?
Website-Monetarisierung made symplr
Unter einem PUR-Abo-Modell für Website-Betreiber:innen versteht man einen Consent-Banner, der den Besucher:innen eine Auswahl aus zwei Möglichkeiten des Website-Besuches ermöglicht:
Funktionsweise eines PUR-Abonnements
Ziel eines PUR-Abo-Modell ist es, seinen Besucher:innen die Auswahl zu geben, ob sie für die bereitgestellten Inhalten mit ihren personenbezogenen Daten zahlen möchten oder die Medieninhalte in Form eines (i.d.R. monatlich zu zahlenden) Abonnements erwerben. In diesem Fall ohne weiteres Tracking oder personalisierten Werbeeinblendungen.
Für Website-Betreiber:innen ist die Vermarktung des Inhalts die monetäre Gegenleistung. Um jedoch auch den Besucher:innen ihre Inhalte präsentieren zu können, die das Tracken von personenbezogenen Daten ablehnen, ist das Anbieten eines Abonnements gegen eine Gebühr eine adäquate Lösung, um auch diesen Besucher:innen Zugang zu den eigenen Inhalten zu geben.
Du hast Fragen?
Karin berät Dich gern.
Karin Pawlik-Passade
Teamlead symplr & New Business
Datenschutz: DSK-Beschluss zum PUR-Abo-Modell
Auch wenn es im Markt zu dem Thema unterschiedlichste rechtliche Schriftstücke gibt, so ist das Modell rechtssicher und noch nirgends in Europa verboten worden.
Viele Seiten schrecken trotzdem davor zurück, da es aufwändig ist und Nutzer:innen verärgern könnte – oder vielleicht doch nicht?
Der Beschluss der Datenschutzkonferenz (kurz: DSK) hat zum einen die datenschutzrechtlichen Anforderungen an das PUR-Abo-Modell definiert und zum anderen klar geäußert, dass der Einsatz zulässig ist. Begründet wurde dies mit dem Anbieten einer trackingfreien Alternative, auch wenn diese kostenpflichtig ist. Zu den weiteren Rahmenbedingungen zählen lt. DSK-Beschluss:
- Unabhängig der gewählten Zustimmung erhalten Besucher:innen die gleichen Leistungen (keine Eingrenzung der verfügbaren Inhalte).
- Nur im Zuge des PUR-Abo-Modell notwendiges Tracking erlaubt. Die weitere Erhebung personenbezogener Daten muss die entsprechenden Anforderungen der DSGVO entsprechen.
- In der Abo-freien Zustimmung müssen für die Daten, die getrackt werden, individuelle Möglichkeiten der Zustimmung (Opt-in) gegeben sein.
- Generell gilt beim Einsatz eines PUR-Abo-Modell die DSGVO zu beachten.
Vorteile eines PUR-Abo-Modells für Publisher und Blogger
Wenn sich eine Seite neu für das PUR-Abo-Modell mit unserem Partner contentpass entscheidet, bleibt der Traffic so wie er war. Es hat keinen Einfluss auf die Zahl der Seitenaufrufe. Das Risiko, Nutzer:innen zu verlieren, ist quasi gleich null. Gleichzeitig wird dem Publisher ermöglicht, mit jedem Seitenaufruf Erlös zu erzielen, unabhängig des gegebenen Consent.
Der Einbau von contentpass auf der eigenen Seite ist sehr schnell umsetzbar. In der Zusammenarbeit zwischen symplr und contentpass sind schon sehr viele Seiten live gegangen. Der Publisher muss sich nicht mehr um die Thematiken der DSGVO kümmern, da contentpass dies für sie tut. Die Expert:innen von contentpass und symplr stehen bei einer Entscheidung für das PUR-Modell zur Verfügung und helfen, schnell live zu gehen.
Mit der Einführung des Pay-Models entscheidet sich der überwiegende Teil der Nutzer:innen für Tracking – also volle Website-Monetarisierung durch Werbung. Die Nutzer:innen, die für ihre Track- Werbefreiheit bezahlen, sind für den Seitenbetreibenden genauso viel wert, da contentpass den Webeverlust in vollem Umfang kompensiert.
Mit jedem Seitenaufruf – egal ob mit oder ohne Consent – verdient der Publisher Geld und die Integration von contentpass auf die Seite des Publishers ist mit symplr ein Kinderspiel.
Cookie-Banner vs. PUR-Abo: Wo liegen die Unterschiede?
Der einzige Unterschied zwischen einem Cookie-Banner und einem PUR-Abo-Modell liegt in der Ablehnen-Funktion. Während ein herkömmlicher Cookie-Banner dies anbieten muss, stehen dem Besuchenden einer Website beim Abonnement-Banner zwei Möglichkeiten der Zustimmung voraus. Eine Ablehnen-Funktion ist nicht vorhanden.
Du hast Fragen?
Karin berät Dich gern.
Karin Pawlik-Passade
Teamlead symplr & New Business
PUR-Abo mit contentpass: So einfach geht’s!
Nach 3 Jahren im Markt hat das seitenübergreifende Modell von contentpass sich im Markt etabliert – über 450 Seiten unterschiedlichster Größe nutzen es derzeit – und Website-Besucher:innen kennen die zum Angebot gehörende Abfrage der Einwilligung.
Mit unserer Partnerschaft zu contentpass ermöglichen wir es unseren Kund:innen, mit dem PUR-Abo-Modell eine alternative Consent-Abfrage, die eine garantierte Monetarisierung nach Consent ermöglicht. Erfahre im persönlichen Austausch mehr zu contentpass und dem PUR-Abo-Modell und welche Möglichkeiten der Integration es auf Deiner Seite gibt!
PUR-Abo-Modell:
Häufig gestellte Fragen
Pay Abonnement FAQ: Die Expert:innen von contentpass teilen ihr Know-how
Ist das PUR-Abo-Modell datenschutzkonform?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist mit dem DSK-Beschluss vom 22.03.2023 das PUR-Abo-Modell datenschutzkonform. Website-Besucher:innen steht eine Nutzung der Website ohne Tracking personenbezogener Daten zur Verfügung. Im Gegenzug ist es legitim, dass ein Website-Betreiber:innen die Inhalte kostenpflichtig (als Abonnement) anbietet.
Was darf ein PUR-Abo-Modell kosten?
Im DSK-Beschluss heißt es, das PUR-Abo-Modelle nur ein “marktübliches Entgelt” kosten dürfen. Definiert ist hierbei nicht, wie hoch dieser Betrag ist. Aktuell belaufen sich die meisten PUR-Abonnements auf ca. zwei bis 5 EURO pro Monat.
Welche Arten von Inhalten eignen sich besonders gut für ein PUR-Abo-Modell?
Grundsätzlich steht jeder Website frei, auf ein PUR-Abo-Modell zu setzen, um die Inhalte zu monetarisieren. Erfahrungsgemäß profitieren Seiten mit entsprechend hohem Traffic sowie Anzahl wiederkehrender Nutzer:innen am meisten von einem PUR-Abo-Modell. Dies können Food- oder Reiseblogs oder Newsseiten sein, die mit ihrem Content die Leser:innen an sich binden.
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