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Warum die Nutzung von Google Fonts zu Abmahnungen führt und was Du jetzt beachten musst

Warum die Nutzung von Google Fonts zu Abmahnungen führt und was Du jetzt beachten musst

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Angelegt von René Botchie, zuletzt geändert am 06. Januar 2023.

Eine Abmahnungswelle rund um Google Fonts sorgt seit geraumer Zeit für Unsicherheit bei Website-Betreiber:innen in Deutschland. Wir zeigen Dir, was Du jetzt beachten musst.

Google Fonts werden dazu genutzt, um Schriftarten auf einer Website darzustellen. Dabei hat man die Möglichkeit, diese Schriftarten als Datei auf seiner Website einzubinden. Um Google Schriftarten einzubinden gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Google Schriftartdatei herunterladen, auf dem eigenen Webserver speichern und per CSS einbinden.
  2. Per API Aufruf von einem Google Server laden und einbinden.#

Letzteres ist datenschutzrechtlich bedenklich und eine Erlaubnis muss vom Webseitenbesuchenden eingeholt werden. Damit die Website auch ohne Einwilligung einwandfrei dargestellt wird, empfiehlt es sich, die Google Fonts grundsätzlich lokal einzubinden.

Das spart auch etwaige Abmahnungen. Apropos Abmahnungen:

Automatisierte Abmahnwelle

Im Januar 2022 gab es in München ein Gerichtsurteil, in dem eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Einbindung der Google Fonts per API festgestellt wurde. Das führte für den angeklagten Websitebetreiber in diesem Rahmen zu einem Bußgeld i.H.v. 100 €, zzgl. Gerichts- und Anwaltskosten sowie eine Unterlassung.

Diese Persönlichkeitsrechtsverletzung war rechtens, da die Geschädigte eine Person war und auch nur diesen Websitebetreiber verklagt hatte.

Aufgrund dieses Urteils haben ein paar Anwälte es sich zur Aufgabe gemacht, mit bestimmten Mandant:innen eine Klagewelle systematisch auf sämtliche Websitebetreiber:innen loszulassen, die ihre Google Schriftarten per API eingebunden haben. Denn damit werden Websitebesucher:innen wahrlich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, wenn Google Fonts ohne Zustimmung per API geladen werden.

Denn bei diesem Prozess wird auch die IP-Adresse des/der Webseitenbesucher:in aufgezeichnet, sodass Google diese Information auf US-Servern speichern und für ihre Zwecke verwenden kann. Die EU stuft diese Art der Weitergabe von Daten bzw. Abfragen aus dem Euroraum hinweg als bedenklich ein und sieht hierin einen Verstoß der DSGVO begründet.

Wenn jemand aber systematisch nach Verstößen sucht, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zu provozieren und Schadensersatz fordert, liegt ein Rechtsmissbrauch vor. Darüber hinaus wird hierzu eine Maschine genutzt, um Webseiten nach entsprechenden Verstößen zu durchsuchen. Jedoch kann eine Maschine in diesem Sinne nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden, womit keine Rechtsgrundlage auf eine Anklage vorliegt.

Trotzdem haben diese Abmahnwellen dafür gesorgt, dass das Bewusstsein zu den Google Fonts geschärft wurde und diese Thematik nicht zu unterschätzen, sondern ernst zu nehmen ist. Die Website ist so einzurichten, dass die Daten ihrer Websitebesucher:innen nur mit ihrer Zustimmung zur Nutzung der Google Fonts geteilt werden und bei Ablehnung kein Zugriff auf US-Servern stattfindet.

Um in dieser Angelegenheit rund um Google Fonts zu unterstützen, haben wir weiter unten eine Schritt-für-Schritt Anleitung erstellt.

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Abmahnung erhalten – Was tun?

Zu allererst: Ruhe bewahren.

Als milderndes Mittel, richte die Website so ein, dass keine Schriftarten nicht mehr aus einer API geladen werden oder lasse dies erst zu, sobald der/die Websitebesucher:in sein/ihr Einverständnis dazu gegeben hat.

Wie Google Fonts lokal eingebunden werden können, erfährst Du im Abschnitt „Google Fonts lokal speichern“ unter „Manuell“ oder „per WordPress Plugin“ weiter unten.

Als Nächstes sollte eine Antwort auf die Abmahnung erfolgen. Falls eine Abmahnung, wie oben im Abschnitt „Automatisierte Abmahnwelle“ beschrieben wurde, erfolgte und ein entsprechender Rechtsmissbrauch unterliegt, so sollte auf die Mail geantwortet werden. Ein Musterschreiben stellen wir hier als Beispiel zur Verfügung.

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass wir hiermit keinen juristischen Rat erteilen. Daher geschieht die Verwendung des Musterschreibens auf eigene Verantwortung. Für rechtliche Expertise suche bitte einen qualifizierten Anwalt auf!

Muster

AZ: 1/9____________/2022
Ihr Schreiben vom ___________
Persönlichkeitsrechtsverletzung Datenschutz „Google Fonts“

 

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt …,

zu Ihrem o.g. Schreiben teile ich Ihnen fristgerecht folgendes mit:
Inwieweit ein konkreter Schaden entstanden ist, wird von Ihnen nicht vorgetragen. Ein allgemeines Unwohlsein oder Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wie auf der Homepage „www.igdatenschutz.de“ unter „Über uns“ vorgetragen wird, sind meines Erachtens nicht ausreichend, um einen konkreten Schaden zu begründen.

Bei der offensichtlichen Vielzahl von Abmahnungen, die Sie zurzeit bundesweit verschicken, ist nicht von einem individuellen Besuch meiner Homepage auszugehen, sondern von der automatisierten Suche mithilfe eines Crawlers, der im Netz nach solchen Webseiten sucht. Eine Software kann aber nicht Opfer einer Persönlichkeitsrechtsverletzung sein. Falls die Webseite von Ihrem Mandanten persönlich besucht wurde, dann könnte davon ausgegangen werden, dass die Motivation nicht der Besuch der Website selbst war, sondern die gezielte Suche nach Webseiten mit dynamisch eingebundenen Google Fonts, womit die vermeintliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten absichtlich herbeigeführt wurde. Mit dieser Art von Rechtsmissbrauch haben Sie Ihren Anspruch auf Schadenersatz verwirkt.

Da Sie kein konkretes Unterlassungsschreiben versenden, sondern lediglich Geldsummen fordern, runden Sie und Ihr Mandant das Bild ab, dass es nicht um die nachhaltige Verbesserung des Datenschutzes, wie auf der Website Ihres Mandanten beschrieben, sondern eben um bloße Einnahmen geht.
Insgesamt ist die Forderung Ihrer Abmahnung mangels Substanz als unangemessen anzusehen. So sehe ich die Angelegenheit hiermit als erledigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Name

Google Font Abfrage prüfen

Um zu prüfen, ob auch wirklich keine Google Fonts API genutzt wird, können diverse kostenlose Google Fonts Checker genutzt werden:

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Google Fonts lokal speichern

Manuell

Um Google Schriftarten lokal vom Server abzurufen, kannst Du die Schriftart mithilfe des Tools „Google Webfonts Helper“ herunterladen und die Schriftart-Dateien auf Deinem Webserver hochladen.

So geht es:

  1. Gehe auf Google Webfonts Helper und wähle die Google Schriftart aus, die Du downloaden möchtest.
  2. Klick auf den „Download“ Button, um die Schriftartdateien als .zip-Ordner herunterzuladen.
  3. Extrahiere die Datei auf Deinem Computer und lade sie auf Deinem Websiteserver via ftp oder mit einer anderen Methode hoch.
  4. Benutze @font.face, um die hochgeladenen Schriftart-Dateien in die CSS-Datei in Deiner Website einzubinden und vergebe einen Schriftartennamen. Den Code kannst Du in die „style.css“ deiner WordPress Installation einbinden. Zum Beispiel:
    @font-face { font-family: ‚MyFont‘; src: url(‚myfont.woff2‘) format(‚woff2‘); url(‚myfont.woff‘) format(‚woff‘); font-weight: normal; font-style: normal; }
  5. Benutze den Schriftartnamen in Deinen CSS-Styles, um die Schriftarten auf deinen Website-Elementen anzuwenden. Zum Beispiel:
    body { font-family: ‚MyFont‘, sans-serif; }

Damit wird Deine Google Font lokal geladen und im Body Deiner Website angewendet. Denke daran, den Schriftartennamen mit den Schriftarten Namen, Dateinamen, Schriftartgrößen und Styles mit den aktuellen Werten Deiner nun lokalen Schriftart zu ersetzen.

Per WordPress Plugin

Dieses Plugin durchsucht die gesamte WordPress Website nach Google-Fonts, die von der Google API geladen werden, lädt sie automatisch herunter und bindet sie vollständig ein.

Nach Aktivierung erscheint unter „Einstellungen“ im Admin Bereich der Menüpunkt „Google Fonts“. Dort kannst Du die letzten Einstellungen wie folgt durchführen:

Schritt 1
Mit einem Klick auf „Lokal hosten“ wird die Schriftartdatei von Google auf den Webserver geladen und eingebunden.

Schritt 2
Der Status rechts mit dem Häckchen zeigt an, dass die Schriftart „Roboto“ jetzt von Deiner Website geladen wird. Diese Einstellung speichern wir mit einem Klick auf den Button „Änderungen speichern“. Mit einem weiteren Klick auf „Homepage manuell überprüfen“ werden nochmal alle Instanzen geprüft, die außer dem ersten Durchlauf alternativ geladen werden würden.

Schritt 3
Falls neue Google Fonts aus der Google API geladen werden, können diese Schriftarten mit erneutem Klick auf „Lokal hosten“ auf den Webserver geladen werden.

Schritt 4
Sobald im Status die eigene Webseite mit dem Häkchen angezeigt wird, werden die aufgelisteten Schriftarten nun lokal geladen.

Schritt 5
Damit dieser Vorgang nicht immer wiederholt werden muss, sobald neue Module hinzukommen, die unter Umständen Google Fonts aus der API laden, können die Schriftarten vom Plugin auch automatisch geladen werden. Hierzu einfach im oberen Bereich des Plugins unter Optionen die Checkbox anhaken und auf „Änderungen speichern“ klicken.

Was Google Fonts anbelangt, ist die Website damit abmahnsicher.

Fazit

Die Abmahnwelle hinsichtlich der Nutzung von Google Fonts ist mittlerweile zwar abgeflacht, dennoch ist es wichtig, einen sicheren Umgang mit den Google Schriftarten zu etablieren. Wir haben Dir gezeigt, was Du beachten musst und wie Du Google Fonts datenschutzkonform auch weiterhin nutzen kannst.

Solltest Du dennoch eine Abmahnung erhalten, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren und diese genau zu prüfen. Denn in den meisten Fällen ist eine solche nicht rechtens.

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